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BES – IMMOBILIEN Sonneberg hat die Courtage stets bei Nachweistätigkeit  verdient, wenn es als Folge des Nachweises zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages kommt.

Die Courtage ist auch dann zu zahlen, wenn ein zur Miete angebotenes Objekt gekauft oder ein zum Kauf angebotenes Objekt gemietet oder gepachtet wird.

Provisionspflicht besteht auch beim Erwerb durch Zwangsversteigerung. Ist dem Käufer ein von BES – IMMOBILIEN Sonneberg angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er seine Vorkenntnis unter Nachweisung seiner Informationsquelle innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Angebotes schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht fristgerecht, so bleibt die behauptete Vorkenntnis unbeachtlich und die Courtage ist auch dann zu zahlen.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Hinsichtlich des Objektes werden Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden genutzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.

Darüber hinaus kann BES – IMMOBILIEN Sonneberg für die Objekte keine Gewähr übernehmen und auch nicht für die Bonität der Vertragspartner haften. Dieses Angebot und alle damit im Zusammenhang stehenden Auskünfte und Mitteilungen sind für den Empfänger bestimmt. Der Empfänger des Angebotes ist daher verpflichtet, alle Informationen vertraulich zu behandeln.

Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluß, verpflichtet dies zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Courtage. Der Anspruch auf Courtage entfällt, wenn der Vertrag aus vom Verkäufer zu vertretenden Gründen wirksam angefochten oder aufgehoben wird.

Folgenden Courtagen sind durch den Käufer, Mieter oder Pächter an BES IMMOBILIEN Sonneberg zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist:

– zwischen 3 % und 6 % (je nach Vereinbarung )  des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei dem Verkauf von Grundstücken, Häusern, Wohnungen auf Pacht- oder Eigentumsland,

– zwischen 3 % und 6 % ( je nach Vereinbarung ) des Grundstückverkehrswertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer beim Nachweis von Erbbaurechten,

– zwei Netto – Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei gewerblicher Vermietung oder Verpachtung,

zwei Brutto – Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung ohne gewerbliche Nutzung . Die Courtage ist bei Vertragsabschluß fällig. Bei verspäteter Zahlung ist BES – IMMOBILIEN Sonneberg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des derzeitigen Bankkredites, mit welchem z. Zt. gearbeitet wird.

 

Das Bestellerprinzip ab 01.06.2015 – Für die Anmietung einer Immobilie zahlt der Vermieter oder der Mieter eine Maklerprovision von:

  • 2 Monatskaltmieten + MWST. = 2,38 Monatskaltmieten
  • Ab dem 01.06.2015 gilt neu das Bestellerprinzip für die Vermietung von Wohnungen.Diese neue gesetzliche Regelung legt fest, dass der Makler von demjenigen bezahlt wird, der ihn auch bestellt hat.Dieses Prinzip ändert die bisherige Provisionspraxis, denn bisher wurde die Provision des Maklers in der Regel vom Mieter getragen, auch wenn der Auftrag vom Vermieter ausgegangen ist. Nun wird aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung hauptsächlich der Vermieter die Provision tragen.Wir möchten Ihnen als Immobilieneigentümer gerne unsere Dienstleistung anbieten und für Sie die erfolgreiche und professionelle Vermietung Ihrer Immobilie übernehmen.Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mieters zahlt der Vermieter an unser Büro eine Vermittlungsprovision in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer = z. Zt. 2,38 Monatskaltmieten inkl. Mwst.Falls Sie als Mieter uns einen Suchauftrag für eine Wohnung erteilen, so wird für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume ein Entgelt in Höhe vonzwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer = z. Zt. 2,38 Monatskaltmieten inkl. Mwst. fällig,

sofern der Wohnungsvermittler ausschließlich aufgrund dieses Suchauftrages (Vermittlungsauftrages) vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten die Erlaubnis eingeholt hat, die entsprechende Wohnung anzubieten.

WICHTIG: Die Provisionsvereinbarung bedarf der Textform, laden Sie unser Auftragsformular von unserer Homepage oder fordern Sie es bitte per eMail, Fax oder Post an.

– Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so berührt dies die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Bestimmung als Ganzes nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sonneberg.