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Max-Planck-Straße 26

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Der Wohnungsvermittler erhält vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume ein Entgelt in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer = 2,38 Monatskaltmieten inkl. Mwst.,sofern der Wohnungsvermittler ausschließlich aufgrund dieses Suchauftrages (Vermittlungsauftrag) vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten

die Erlaubnis eingeholt hat, die entsprechende Wohnung anzubieten.

Außer dem vorbezeichneten Entgelt werden keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen verlangt.

Das Vermittlungsentgeld wird mit dem Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses fällig und ist entweder in bar oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, unabhängig vom Zeitpunkt der Übernahme der Wohnung. Andere Regelungen bedürfen der Absprache.

Weitergabe vom Makler nachgewiesener Objekte an Dritte verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision, wenn der Dritte das Objekt anmietet. Sollte durch diesen Objektnachweis jedoch ein notarieller Kaufvertrag zustande kommen, so beträgt die Käufermaklercourtage 3 % zuzügl.Mwst.  (z.Zt. 3,57 %) aus der vereinbarten Kaufpreissumme.

Im Nichterfolgsfall entstehen dem/den Unterzeichner(n) hierdurch keine Kosten!

Eine Kopie dieser Vereinbarung habe(n) ich/wir erhalten.

 

 

………………………………….,den…………………………………….            ……………………………………………………………………………………..

Ort                                 Datum                                                               Unterschrift

 

Anlagen

(Zutreffendes bitte ankreuzen):

!Widerrufsbelehrung

!Vermieterbestätigung

!Verbrauchererläuterungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. BES Immobilien, Max-Planck-Straße 26 in 96515 Sonneberg  FAX 03675-403645 oder an info@bes-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit

der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs, wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard-lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt

haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in

keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen

entspricht.

 

Muster

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)

 

Fa. BES Immobilien, Max-Planck-Straße 26 in 96515 Sonneberg  FAX 03675-403645 oder an info@bes-immobilien.de:

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).

Bestellt am (*)                    / erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s): (*)

Anschrift des/der Verbraucher(s): (*)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum (*)

(*) hier bitte die notwendigen Daten einfügen!

 

Wenn Sie auf unsere Dienstleistung aber nicht 14 Tage warten wollen, bis die Ihnen gesetzlich eingeräumte Widerrufsfrist abgelaufen ist, sondern möchten, dass wir sofort für Sie tätig werden sollen, dann benötigen wir von Ihnen Ihr Einverständnis zu folgender Erklärung:

„Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten

Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB). Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienst-

leistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB).

 

„Ich/wir sind mit vorstehendem Text einverstanden, habe/n die Widerrufsbelehrung gelesen und möchte/n ausdrücklich, dass Sie für mich/uns sofort tätig werden.

Mir/Uns ist bekannt,

dass ich/wir bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein/unser Widerrufsrecht verliere/n

(siehe oben, § 356 Abs. 4 BGB).

 

 

………………………………………., den ……………………………………….      ……………………………………………………..

Ort                                          Datum             Auftraggeber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestätigung /Zeugnis des Vermieters oder eines anderen Berechtigten der Gestattung nach WoVermRG (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung)

Vermieter/Berechtigter:

……………………………………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

.

Hiermit bestätige ich dem Wohnungsvermittler, dass dieser ausschließlich aufgrund des

Suchauftrages von

………………………………………………………………….

…………………………………………………………………………………………

(Name)

die Gestattung erhalten hat, die folgende Wohnung anzubieten.

Adresse der Wohnung:           ………………………………………………

…………………………………………………….

…………………………………………………….

…………………………………., den…………………………..  …………………………………………………………

Ort und Datum                                                           Unterschrift Vermieter oder Berechtigter

 

Verbraucher – Erläuterungen:

Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden aus einem Suchauftrag (Vermittlungsauftrag) ist nur unter engen Voraussetzungen möglich:

Der Vermittlungsauftrag (Suchauftrag) bedarf der Textform.

Der Vermittler darf nur einen gleichartigen Suchauftrag (bspw.

3 Zimmer mit mindestens 75 qm, Altbau mit Balkon und Einbauküche) entgegennehmen, da er sonst nicht ausschließlich für einen

Suchenden tätig ist. Der Suchauftrag ist daher möglichst eng zu fassen.

Der Vermittler kann nur ein Entgelt verlangen, wenn ihm die Vermarktung der konkreten Wohnung nicht bereits vor Erteilung des Suchauftrages gestattet

war.

Der Vermittler kann letztlich nur dann eine Provision verlangen, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt.

 

Textform

Der Suchauftrag muss in Textform erfolgen. Eine Schriftform bzw. eine eigenhändige Unterschrift des Wohnungssuchenden ist nicht erforderlich. Eine Unterschrift dient lediglich der Beweiserleichterung.

 

Vermieterbestätigung

Der Wohnungsvermittler muss gegebenenfalls nachweisen, dass dieser den Auftrag, die Wohnung anzubieten, ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrages mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten eingeholt hat. Dies kann nach der Gesetzesbegründung (BT–Drs. 18/3121, S. 36) zum Beispiel durch Zeugnis des Vermieters oder von Mitarbeitern des Vermittlers erfolgen. Berechtigter im Sinne von § 6 Abs. 1 WoVermRG ist zunächst der Vermieter selbst. Andere Personen sind Berechtigte, wenn sie befugt sind, über die Vergabe der Wohnung zu bestimmen oder zumindest im Auftrag des Vermieters nach Mietinteressenten zu suchen. In Betracht kommt dabei vor allem der Hausverwalter. Handeln mehrere Wohnungsvermittler gemeinschaftlich, kann grundsätzlich auch derjenige Vermittler Berechtigter sein, dem die Einschaltung eines Untermaklers durch den Vermieter gestattet ist.

Die Vermieterbestätigung kann in Bezug auf die konkrete beabsichtigte Vermietung nur einmal seitens des Berechtigten erfolgen.